Weiterbildung "Allergologie" für Kinder- und Jugendärzte

Neue Musterweiterbildungsordnung (BÄK 2018)
Die WAG Fort- und Weiterbildung der GPA hat zusammen mit  der Bundesärztekammer (BÄK),  den Fachgesellschaften und Berufsverbänden an der neuen MWBO mitgearbeitet. Neben einer von allen gemeinsam getragenen Neugestaltung der Inhalte des Ausbildungskataloges wurde für den Erwerb der Zusatzbezeichnung „Allergologie“ eine Mindestweiterbildungszeit von 12 Monaten gefordert. Auf dem deutschen Ärztetag 2018 wurde jedoch nach einem kurzfristigen und für alle Beteiligten überraschenden Eilantrag die Abschaffung der Mindestweiterbildungszeit unter den Delegierten durchgesetzt. Trotz der im weiteren Verlauf eingebrachten Stellungnahmen von allen Fachgesellschaften, Berufsverbänden, u.a. auch vom europäischen Fachverband  „Union Européenne des Médécins Spécialistes“ (UEMS) konnte diese Entscheidung nicht mehr rückgängig gemacht werden. In 22 europäischen Ländern ist die Allergologie eine Facharztdisziplin und nicht nur eine Zusatzbezeichnung.

Da in Deutschland für alle Angelegenheiten ärztlicher Weiterbildung die Landesärztekammern als Körperschaft des öffentlichen Rechtes zuständig sind und die von der BÄK erarbeitete MWBO nur empfehlenden Charakter hat, wurden auch auf Landesebene Schreiben und Stellungnahmen verschickt mit der Bitte um Aufrechterhaltung der Weiterbildungszeiten. Bisher ist dies leider nur in einzelnen Bundesländern gelungen. Die Qualität der Weiterbildung „Allergologie“ kann daher nur noch über die Weiterbildungsinhalte der neuen MWBO-Tabelle aufrecht erhalten werden, welche „unter Befugnis“, d.h. bei einem WB-Ermächtigten erworben werden müssen.

Berechtigt zum  Erwerb der Zusatzbezeichnung sind Fachärzte aus den Gebieten Allgemeinmedizin, Arbeitsmedizin, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Innere Medizin und Kinder- und Jugendmedizin.

Die erworbenen Kompetenzen werden in bundesweit einheitlichen elektronischen Logbüchern kontinuierlich erfasst und vom WB-Befugten abgezeichnet. Mindestens 1x pro Jahr müssen ausserdem Weiterbildungsgespräche mit dem WB-Ermächtigten stattfinden und auch diese im elogbuch dokumentiert werden.

Alle Informationen zu den genauen Inhalten der neuen MWBO, Übergangsregelungen, eLogbüchern usw. sind auf der Internetseite der Bundesärztekammer zusammengestellt.

MWBO 2018: Auszug "Zusatzweiterbildung Allergologie"

(Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 der Bundesärztekammer

Dokumentation der Weiterbildung im elektronischen Logbuch (eLOGBUCH)

Liste der Ärztekammern in Deutschland

 

Kompaktkurse "Pädiatrische Allergologie und "Pädiatrische Pneumologie"

Die vier regionalen Arbeitsgemeinschaften der GPA veranstalten pro Jahr in der Regel je einen Kompaktkurs "Pädiatrische Allergologie" und einen Kurs "Pädiatrische Pneumologie" an verschiedenen Orten in Deutschland. Jeder Kurs umfasst 20 Unterrichtseinheiten an einem Wochenende. Informationen über die nächsten Kompaktkurse finden Sie unter Termine.

Hospitationsstipendium

Mit dem Hospitationsstipendium will die GPA Hospitationen in allergologischen Zentren
fördern. Ziel ist der Austausch untereinander, um neue Methoden und Arbeitsabläufe
kennenzulernen und die neu gewonnen Fertigkeiten anschließend in der eigenen
Arbeitsstelle anzuwenden. Ein weiteres Ziel des Austauschs kann die Überprüfung der
eigenen Vorgehensweisen sein, so können Hospitant*in und Hospitationsstelle profitieren.
Dieser Austausch soll dazu beitragen, die Diagnostik und Therapie der verschiedensten
allergologischen Krankheitsbilder an möglichst vielen Orten in Deutschland anbieten zu
können. [mehr]

Die regionalen Arbeitsgemeinschaften der GPA
Westdeutsche Arbeitsgemeinschaft für Pädiatrische Pneumologie und Allergologie e.V. (WAPPA)Arbeitsgemeinschaft Pädiatrische Pneumologie und Allergologie e.V.Arbeitsgemeinschaft Pädiatrische Allergologie und Pneumologie Süd e. V. (AGPAS)