Eine Änderung bei der spezifischen Immuntherapie ist nicht erforderlich! Die einzelnen Dosen sollten gemäß den Empfehlungen nicht verabreicht werden, wenn die Patientin/der Patient Krankheitszeichen zeigt, besonders wenn eine akute fieberhafte Infektion der Atemwege vorliegt. Ist die Patientin/der Patient gesund, sollte und darf die Immuntherapie, egal ob subkutan oder sublingual, weiter fortgesetzt werden. Es kann erwogen werden, die Injektionsintervalle auszudehnen, um die Kontakte mit den Patienten zu reduzieren. Dies beinhaltet jedoch das Risiko, dass bei einer auftretenden Infektion mit der notwendigen Quarantäne das zulässige Injektionsintervall überschritten wird und eine zumindest teilweise notwendige Reduktion der Dosis wieder zu mehr Kontakten bei der Aufdosierung führt.
Eine Umstellung einer subkutanen auf eine sublinguale Behandlung ist nicht sinnvoll und notwendig da bei indikationsgemäßer Anwendung kein erhöhtes Risiko durch die SCIT gegeben ist und die Verunsicherung der Patienten und notwendige Kontakte zu einer ausführlichen Beratung über die Therapieänderung und zur Verabreichung der ersten Dosis unter ärztlicher Aufsicht nicht zielführend sind.
Wir werden Sie weiter auf dem Laufenden halten. Sollten Fragen oder Probleme auftauchen, die Sie mit den zuverlässigen Informationswegen, allen voran der Homepage des RKI, nicht klären können, wenden Sie sich an Ihre regionalen Arbeitsgemeinschaften der GPA oder direkt an die GPA!
Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!
Wir sehen uns auf den kommenden Veranstaltungen der GPA!
Dr. Lars Lange
für den Vorstand der GPA