Allergologen fordern Kostenerstattung für Leitlinienkonforme Neurodermitits-Basistherapie bei Jugendlichen
Die Neurodermitis (Atopisches Ekzem) ist die häufigste chronische Hauterkrankung im Kindes- und Jugendalter. Sie setzt sich in vielen Fällen aber auch im Erwachsenenalter fort und wird begleitet von einer Reihe von Komorbiditäten wie Asthma bronchiale, Heuschnupfen, Nahrungsmittelallergien, z.T. aber auch Depressionen und Hyperaktivitätssyndrom. Die Lebensqualität der Betroffenen wird dadurch erheblich beeinträchtigt. Direkte und indirekte Belastungen und damit nicht zuletzt auch Kosten sind dadurch hoch.
Ursache der Erkrankung ist sehr häufig eine Störung der Hautdurchlässigkeit (Barrierestörung). Durch diese ist die Abwehrfunktion der Haut gegenüber Allergenen und Umwelteinflüssen verschlechtert. Dieses Problem lässt sich therapeutisch durch eine nebenwirkungsfreie Basistherapie mit wirkstoff- und konservierungsstofffreien Cremes/Salben deutlich verbessern. Auf Grund der hohen Kosten wird diese aber in Deutschland nur mangelhaft umgesetzt.
Unverständlicherweise werden die Kosten für die oft teurere und mit Nebenwirkungen behaftete Therapie mit Medikamenten problemlos von den Kassen übernommen, während sich die Kostenträger bzgl. der Basistherapie auf den falschen Standpunkt zurückziehen, es handele sich hier um eine reine Hautpflege.
In einer kürzlich online gestellten Leitlinie zur Neurodermitistherapie, an der die mit der Neurodermitis beschäftigten Fachgesellschaften mitgearbeitet haben, werden alle wesentlichen Behandlungsmöglichkeiten bewertet. Die für den Patienten kostenintensive Basispflege entspricht auch nach dieser Einschätzung eindeutig einer kausalen Basistherapie. Daher ist zu fordern, dass eine gesetzliche Regelung zur Kostenübernahme durch die Krankenkassen geschaffen wird. Bisher werden die Kosten für die wichtige Basistherapie zur Wiederherstellung der Hautbarriere Jugendlichen ab 12 Jahren und Erwachsenen nicht von den Krankenkassen erstattet.
Dr. F. Ahrens und T. Spindler
Sprecher der WAG Allergische Hauterkrankungen/Neurodermitis der GPA
Leitlinie Neurodermitis [Atopisches Ekzem; Atopische Dermatitis]
Entwicklungsstufe: S2k
AWMF-Registernummer: 013-027
www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/013-027.html